Posttraumatische Belastungsstörung

Selbstverletzendes Verhalten im Rahmen der posttraumatischen Belastungsstörung

Die Diagnose "Posttraumatische Belastungsstörung" beinhaltet zunächst kein Selbstverletzendes Verhalten als Kriterium, jedoch wird selbstschädigendes Verhalten als mögliches zugehöriges Merkmal oder zusätzliche Störung dieses Krankheitsbildes genannt. (DSM - IV, 489)Im DSM - IV werden folgende Kriterien für die Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung gegeben:

A. Die Person wurde mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert, bei dem die beiden folgenden Kriterien vorhanden waren :

  1. Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Person beinhalteten.
  2. Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen.


B. Das traumatische Ereignis wird beharrlich auf mindestens eine der folgenden Weisen wiedererlebt :

  1. wiederkehrende und eindringliche, belastende Erinnerungen an das Ereignis, die Bilder, Gedanken oder Wahrnehmung umfassen können.
  2. wiederkehrende, belastende Träume von dem Ereignis
  3. Handeln oder Fühlen, als ob das traumatische Ereignis wiederkehrt (beinhaltet das Gefühl, das Ereignis wiederzuerleben, Illusionen, Halluzinationen und dissoziative Flashback - Episoden, einschließlich solcher, die beim Aufwachen oder bei Intoxikationen auftreten).
  4. Intensive, psychische Belastung bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder an Aspekte desselben erinnern.
  5. körperliche Reaktionen bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder an Aspekte desselben erinnern.

C. Anhaltende Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind, oder eine Abflachung der allgemeinen Reagibilität (vor dem Trauma nicht vorhanden).

Mindestens drei der folgenden Symptome liegen vor:
  1. bewußtes Vermeiden von Gedanken, Gefühlen oder Gesprächen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen
  2. bewußtes Vermeiden von Aktivitäten, Orten oder Menschen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen
  3. Unfähigkeit einen wichtigen Aspekt des Traumas zu erinnern
  4. deutlich vermindertes Interesse oder verminderte Teilnahme an wichtigen Aktivitäten
  5. Gefühl der Losgelöstheit oder Entfremdung von anderen
  6. eingeschränkte Bandbreite des Affekts (z.B. Unfähigkeit, zärtliche Gefühle zu empfinden)
  7. Gefühl einer eingeschränkten Zukunft (z.B. erwartet nicht Karriere, Kinder, Ehe oder normal langes Leben zu haben)

D. Anhaltende Symptome erhöhten Arousals (vor dem Trauma nicht vorhanden). Mindestens zwei der folgenden Symptome liegen vor:

  1. Schwierigkeiten ein - oder durchzuschlafen
  2. Reizbarkeit oder Wutausbrüche
  3. Konzentrationsschwierigkeiten
  4. Übermäßige Wachsamkeit (Hypervigilanz)
  5. übertriebene Schreckreaktion

E. Das Störungsbild (Symptome unter Kriterium B, C und D) dauert länger als einen Monat

F. Das Störungsbild verursacht in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen

Akut : Wenn die Symptome weniger als 3 Monate andauern

Chronisch : Wenn die Symptome mehr als 3 Monate andauern
Verzögert : Wenn der Beginn der Symptome mindestens 6 Monate nach dem Belastungsfaktor liegt

Zahlreiche AutorInnen stellen einen Zusammenhang zwischen Sexuellem Mißbrauch und Posttraumatischer Belastungsstörung her. (vgl. u.a. Wenninger, 22 ff.; Wirtz, 85; Woltereck, 108)Herman hält die Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung für nicht ganz zutreffend für Opfer Sexuellen Mißbrauchs, da Opfer eines langandauernden, wiederholten Traumas häufig eine sehr viel komplexere Symptomatik zeigen würden, sie schlägt ein Syndrom mit dem Namen "Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung" vor, bei dem sie - im Gegensatz zur Posttraumatischen Belastungsstörung - unter dem Kriterium "Störung der Affektregulation" auch Selbstverstümmelung fassen würde. (Herman, 165 ff.; diese vorgeschlagene Diagnose stelle ich in Kapitel 6. 3. 3. 3. 4. vor)

Sachsse et al. weisen auf die phänomenologischen Ähnlichkeiten zwischen der Borderline - Persönlichkeitsstörung und der Posttraumatischen Belastungsstörung hin und zeigen, daß auch die Borderline - Symptomatik sich psychodynamisch als Traumafolge verstehen und konzeptionalisieren lassen könne. (Sachsse et al. , 17)